Besucherkonzept zum Schutz vor dem Corona Virus
Hiermit möchten wir einer Kontaktminimierung aus Infektiologischer Sicht, die obererste Priorität setzen.
Die Restriktion des Besucherverkehrs zum Schutz vor Einschleppung ist unabdingbar.
WICHTIG: MELDEN SIE SICH MINDESTENS EINEN TAG VOR IHREM BESUCH AN!
Grundsätzlichkeit
1. Besuche bei Bewohnern, die Aufgrund einer Covid 19 Erkrankung oder des Verdachtes einer Erkrankung unter Quarantäne stehen, sind nicht erlaubt.
2.Der Besuch durch Personen mit Erkältungssymptomen ist nicht erlaubt.
3. Bewohner mit einer Covid 19 Erkrankung od. des Verdachtes dürfen nicht besucht werden.
4.Besuche können stattfinden in einem Besucherraum und auf der Terrasse.
Für Angehörige palliativmedizinisch versorgter Bewohner werden mit Absprache Ausnahmen der Besucherreglungen getroffen.
5.Ist beim Besucher keine Einsicht in die getroffenen Maßnahmen zu erkennen, kann ein Besuch nicht stattfinden.
6.Besuchende sollen ausschließlich enge Bezugspersonen sein. Sie sollten von dem Bewohner primer gewünscht sein.
1 Bedingungen die mit den Besuchern abgeklärt werden
1.Nach vorheriger telefonischer Absprache über unsere Einrichtungsleitung in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr von Montag bis Freitag, erfolgt die Termienvergabe.
An welchen Tag und zu welcher Uhrzeit der Besucher ins Haus kommen kann.
2.die Termienvergabe, richtet sich nach der Kapazität unseres Besucherraumes.
3.Es wird für den Besucher eine schriftliche Erklärung vorbereitet.
Diese beinhaltet seinen Gesundheitszustand, dass er frei von Covid 19 Symptomen ist, dass er keinen Verdachtsfall ist und dass er sich auch nicht in Quarantäne befindet.
Es werden die Kontaktdaten zwecks der Rückverfolgung festgehalten.
4. Speisen und Getränke dürfen während des Besuches nicht verzehrt werden
5. Eine Information über Hygienemaßnahmen beim Besuch erfolgt neben der Kommunikation am Besuchereingang z.B. Wahrung der Abstandsreglung zu den Personen von >1,5 Meter, Händedesinfektion, Husten und Niesen Etikette.
6.Besucher haben in der Einrichtung ihre eigene Mund und Nasen Bedeckungen zu tragen
2 Räumliche Voraussetzungen Besucherraum
1.Zugang über das Treppenhaus, mit Fahrstuhl ins DG
2.In diesen Raum wird ein Besucherplatz eingerichtet, wo die Abstandsreglung eingehalten werden kann / muss.
3.Tisch und Sitzmöbel für Bewohner und Besucher haben eine geschlossene Oberfläche und werden nach jedem Besuch Sprüh desinfiziert.
4.Am Eingang des Besucherraumes steht eine Händdesinfektion und unseren Hygieneregeln bereit.
Außerdem ist ein Besucher WC mit Waschgelegenheit vorhanden.
Besonderheiten bei Besuch im Bewohnerzimmer
1.Bei Besuch im Bewohnerzimmer ist max. 1 Besucher erlaubt. Auch hier gilt die Abstandsreglung.
2.Besucher haben ein Mund und Nasenschutz zu tragen.
3.Beim Betreten und Verlassen des Bewohnerzimmers ist durch den Besucher eine Händedesinfektion durchzuführen.
4.Auch im Bewohnerzimmer ist nach dem Besuch ausreichend zu lüften.
5.Die Kontaktflächen sind nach jedem Besuch zu reinigen und zu desinfizieren.
3 Zeitweiliges Verlassen der Einrichtung
1.Bewohner, die das Einrichtungsgelände verlassen möchten (z.B. zum Spaziergang, Einkauf, Rundfahrt) müssen auf Infektionsrisiken hingewiesen werden und deren Auswirkung und zur Einhaltung folgender Hygieneregeln angeleitet werden.
2. Das Tragen eines Mund und Nasenschutzes der bereits vor Kontakt mit anderen Personen aufgesetzt wird.
3.bei Kontakt zu anderen Personen außerhalb der Einrichtung ist ein Mindestabstand von > 1,5 Meter einzuhalten
4. beim Wiederbetreten der Einrichtung, ist von dem in die Einrichtung zurückkehrenden Bewohner umgehend eine gründliche Händewaschung mit Wasser und Seife bzw. Händedesinfektion durchzuführen
5.Der Bewohner muss innerhalb der Einrichtung den Mindestabstand zu anderen Bewohner zu deren Schutz konsequent einhalten und 7 Tage einen Mund und Nasenschutz innerhalb der Einrichtung tragen.
4 Praktische Umsetzung
1.Das Personal vom Pflegeheim „Haus Sr. Antje“ wird die Besuche organisieren und begleiten.
Es ist hinsichtlich des Umgangs, der Kommunikation und Einweisung der Hygieneregeln mit dem Besucherverkehr geschult.
2.das Personal hat eine Liste mit Kontaktdaten
3.der Bewohner wird in den Besucherraum gebracht
4.das Personal achtet auf die Einhaltung des entsprechenden Mindestabstandes.
5.nach dem Besuch werden die Kontaktflächen vom Personal desinfiziert
Vollstationäre Pflege
Die vollstationäre Langzeitpflege bezieht sich auf die vom Alter der Patienten unabhängigen, qualifizierten Leistungen der Pflege, die über einen Zeitraum von etwa vier Wochen hinaus erbracht werden. Sie kann Rehabilitation, Mitarbeit bei medizinischer Behandlung, häusliche Pflege, soziale Betreuung, Unterbringung sowie Dienstleistungen wie Transport, Mahlzeiten, berufliche Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung des Alltags umfassen. Je nach Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit werden in der Langzeitpflege Pflegeassistenten, Pflegefachpersonal und/oder Fachpflegepersonal eingesetzt.weitere Informationen»
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen je Kalenderjahr. Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers (§ 42 SGB XI, § 61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII). Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitliche begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.weitere Informationen»