Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung.

Der Anspruch einer pflegebedürftigen Person in Kurzzeitpflege ist pauschal auf 1612,- € begrenzt. Hinzu kann u.U. ein weiterer Anspruch auf zusätzliche vier Wochen so genannte Verhinderungspflege kommen, insofern der Kurzzeitpflegeanspruch des laufenden Jahres bereits aufgebraucht ist und die pflegende Person (z.B. durch Krankheit o.ä.) verhindert ist, die häusliche Pflege zu gewährleisten. Bitte klären Sie diese Ansprüche vorab mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.

Unter welchen Umständen kann man Kurzzeitpflege beantragen?

Der versicherte Pflegebedürftige muss mindestens die Pflegegrad II besitzen.

  1. Krisensituationen
    Die Kurzeitpflege kann zum Beispiel in Anspruch genommen werden, wenn:
    • sich eine Pflegebedürftigkeit unerwartet verschlimmert und umgehend sichergestellt werden soll, dass eine notwendig gewordene Pflege oder gezielte Aktivierung von Fachkräften durchgeführt wird
    • der bzw. die Partner/in eines pflegebedürftigen Menschen krank wird, versorgt werden oder stationär aufgenommen werden muss
    • Angehörige in den Urlaub fahren wollen und ihr pflegebedürftiges Familienmitglied versorgt und betreut werden soll
    • geklärt werden soll, ob eine stationäre Versorgung auf Dauer erforderlich ist
    • man die Zeit überbrücken muss, bis ein geeigneter Dauer-Heimplatz gefunden ist.

2. Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung

Die Kurzeitpflege kann zum Beispiel in Anspruch genommen werden, wenn:

    • ein allein stehender Mensch nach einem Krankenhausaufenthalt noch pflegebedürftig ist und sich nicht selbst versorgen kann
    • nach einer stationären Behandlung eine Nachsorge nötig ist, die Pflegefachpersonal bedarf
    • Angehörige nach einem Krankenhausaufenthalt alles Notwendige für die Pflege und Betreuung zu Hause des Pflegebedürftigen organisieren müssen, wie zu Beispiel Pflegebett, Pflegehilfsmittel, Pflegedienst und ähnliches

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Informationsblatt zum Leistungszuschlag (<- hier klicken)

Kurzzeitpflege

 pro Tagje 19 Tage
pflegebedingter Aufwand91,90 €1746,10 €
Unterkunft15,05 €285,95 €
Verpflegung10,04 €190,76 €
Investitionskosten 11,10 €210,90 €
Ausbildungsumlage2,01 €38,19 €
Gesamt130,10 2471,90
Pflegekassenanteil91,90 €1746,10 €
Eigenanteil des Bewohners38,20 €725,80 €

Verhinderungspflege

 pro Tagje 17 Tage
pflegebedingter Aufwand91,90 €2113,70 €
Unterkunft15,05 €361,20 €
Verpflegung10,04 €240,96 €
Investitionskosten11,10 €266,40 €
Ausbildungsumlage2,01 €48,24 €
Gesamt130,10 3030,50
Pflegekassenanteil91,90 €2113,70 €
Eigenanteil des Bewohners38,20 €649,40 €

Stand: 01.09.2022

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